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„Für konsequente, erfolgreiche juristische Arbeit werden wir bezahlt. Aber der Erfolg allein hat SallochKreinHoltkamp nie gereicht. Gleichwertig neben der fachlichen Qualifikation muß es dem Anwalt gelingen, eine Brücke zum Mandanten aufzubauen. Das Anwalt-Mandantenverhältnis ist ähnlich einem Arzt-Patientenverhältnis geprägt von einem besonderen - und berechtigten - Vertrauen des Mandanten, ihm werde durch seinen Anwalt persönlich fachlich, aber durchaus auch menschlich geholfen, seine individuellen juristischen Probleme zu lösen. Dieses besondere Vertrauen ist natürlich besonders in Ehe- und Familiensachen erforderlich, wo neben rechtlichen und existentiellen Fragen sehr häufig auch menschliches Leid zu bewältigen ist. Aber auch in der rechtlich-wirtschaftlichen Betreuung ist der Mandant häufig persönlich betroffen, auch dieser Mandant muß sich geborgen fühlen. Erst wenn es uns neben der erfolgreichen Lösung seines juristischen Problems gelungen ist, diese menschliche Komponente mit einzubeziehen - die Brücke zum Mandanten zu bauen -, haben wir nach unserer Auffassung als Anwälte gute Arbeit geleistet.“
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